Vorab: Anlass der Initiative der EG zu einer Anbringung der Leuchten/Beleuchtung ist nicht ein empfundener ästhetisch-dekorativer Mangel des Hauseingangsbereiches des Herrenhauses, sondern die Gewährleistung eines sicheren Aufstiegs.
(Generell schaltet die Beleuchtung über eine Kombination aus Bewegungs- und Dämmerungssensor.)
Übersicht zur Einschätzung der Wirtschaftlichkeit:
Die vorgestellten Varianten unterscheiden sich wesentlich in den Anbringungs- und Leuchtenkosten
(Hier nicht näher erhoben! Konkret erst nach Entscheidung für Beleuchtungsform...):
Zu den Kosten:
a Sämtliche Doppelleuchten-Wandanbringungen (Muster 1-6) erfordern links und rechts der Tür eine (nicht vorhandene) Unterputzverlegung von Leitungen und Durchbohrungen der Wand.
Dies dürfte der höchste Posten in den Angebotsnachfragen sein.
b Die Anbringung des Einzelspots (Muster 7) im Türsturz erfordert ebenfalls entsprechende Leitungsverlegung mit Putzarbeiten und nachfolgenden Malerarbeiten.
c Die seitl. unter den Grauwackenabdeckungen oberhalb der seitl. TreppenBasis
verborgenen Lichtprofile (Muster 8) können mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne hausinterne Stemmarbeiten sich noch der aus früherer Beleuchtung vorhandenen Zuleitungen bedienen und dürften damit die mit Abstand preiswerteste Variante sein. (Im Gegensatz zu vorheriger Beleuchtung besteht in der seitl. Anbringung auch keine Gefahr des Abreissens durch Schuhe.)
Die Variante bietet darüber hinaus drei zusätzliche Vorteile:
c1 Das Licht liegt genau dort, wo es benötigt wird.
c2 Vor der denkmalgeschpützten HH-Fassade muss keine zusätzliche neue Form angebracht werden.
c3 Es besteht keine Gefahr von Blendlicht beim Aufstieg zur HH-Tür.